Boahh, Oberzicke, dein Test hat nen Orden verdient! Sooo Klasse!
Und jetzt kommt das Beste: Männe hat sich schlau gemacht und ICH BRAUCHE GAR KEINE ARBEITSERLAUBNIS!!!
Die Typen da vom Personalbüro haben mich mit den Russlanddeutschen, Polen, Türken usw. in einen Topf geschmissen.
EU-Angehörige haben freie Wahl innerhalb der EU, wo sie wohnen und arbeiten wollen. So lange sie ordungsgemäß an ihrem gewählten
Wohnort gemeldet sind, haben sie "automatisch" ein unbeschränktes Aufentshaltsrecht und Arbeitserlaubnis.
Einzige Ausnahme: die Leute eines Landes, das neu in die EU gekommen ist, haben eine Wartezeit von sieben Jahren, ehe diese
Regel greift.
Meine Aufregung und der Ärger waren also ganz vergebens!
@Johanna, hat sich da seit den 80er Jahren was geändert? Als ich bei der Bank war - in Deutschland - hatte ich auch
deutsche Kollegen|innen, die in Belgien wohnten. Die bekamen ihre Steuer mit ausbezahlt, wenn sie innerhalb von 15 km in
Grenznähe wohnten und mussten diese Steuer in Belgien zahlen. Wer weiter weg vom deutschen Arbeitsplatz in Belgien wohnte (wie mein Mann, Köln-Belgien)
zahlte alles in Deutschland.
Arbeitslosengeld hätte bzw. HAT es im Bedarfsfall vom belgischen Arbeitsamt gegeben, zum belgischen Berechnungssatz! Die Belgier
holen sich das Geld dann von den deutschen Stellen zurück. So war es jedenfalls in den 80gern.
Falls es deine Tochter treffen sollte, was ich ihr nicht wünsche, soll sie sich nochmal gut erkundigen und nicht locker lassen,
denn die Belgier drücken sich natürlich supergern vor dem Papierkrieg und vor Zahlungen sowieso!