Besuchsrecht der Großeltern

 

... wenn man Rat und Hilfe braucht.
Tasha

Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von Tasha »

Würde euch gern fragen, ob ihr Erfahrungen zu diesem Thema habt.

Jetzt an Weihnachten, kommt dieses Thema wieder ganz intensiv bei mir hoch.

Ich habe ein Enkelkind, zu dem ich keinen Kontakt haben kann, weil die Mutter des Kindes zu mir den Kontakt abgebrochen hat.

Der Grund war, dass ich kritische Äußerungen zu ihren neuen Freund und jetzigen Ehemann machte.Natürlich sollte man sich nie einmischen aber in diesem Fall musste ich nach meiner Meinung etwas dazu sagen, weil er ein stadtbekannter Alkoholiker ist, was er ihr verschwieg.Seine ganze Familie hat solche und ähnliche Probleme.

Mir tut es jetzt sehr weh, dieses Enkelkind nicht mehr sehen zu können.

Habe ich da rechtliche Möglichkeiten?
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Oberzicke
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Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von Oberzicke »

Ich meine mich an einen Artikel zu erinnern, in dem stand das auch Großeltern das Recht zusteht ihr Enkelkind zu sehen.

Es ist immer sehr traurig wenn sich Mutter und Tochter oder Schwiegersohn oder was auch immer.... :roll: sich nicht mehr verstehen und dann die Enkelkinder darunter leiden müssen. Man versucht dann über das Kind den anderen zu bestrafen um ihm das Kind zu emfremden. Für mich ist das ein Armutszeugnis :(
Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand.Denn Jeder ist überzeugt, dass Er genug davon hat.
grün
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Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von grün »

Ich füge dir die Gesetzestexte im Familienrecht dazu ein:

BGB § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 BGB gilt entsprechend.

Wohl des Kindes und der ganzen Familie als solche steht m.E. im Vordergrund - auch wenn die Richter es anders sehen. Erziehungsrecht der Eltern hat bei denen nämlich den Vorzug. Was sagt der leibliche Vater dazu?



Oberzicke, so etwas ist immer schlimm, aber es gibt nunmal mehr Familien, die nicht intakt sind als man glaubt. Diese Waltons-Idylle ist leider nicht Gang und Gebe.
Tasha

Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von Tasha »

Das Wohl des Kindes, das ist ein sehr dehnbarer Begriff.Ich möchte natürlich keine Unruhe stiften.Es geht mir einzig und allein darum, dieses Kind gelegentlich sehen zu können, um den Kontakt nicht völlg zu verlieren.

Ich denke, wir Erwachsenen sollten unsere Konflikte da außen vor lassen. Mütter benutzen ihre Kinder tatsächlich sehr oft, um egoistische eigene Ziele zu verfolgen.
Der leibliche Vater des Kindes hat seine eigenen Probleme in Bezug auf Umgangsrecht .Auch hier wurden so etliche Kriege geführt, leider.

Grundsätzlich wäre es mir lieber eine gütige Einigung mit der Mutter des Kindes zu treffen.Das wird aber schwierig, wenn jeglicher Kontakt unterbrochen wird.
Im Moment weiß ich nicht, wie mach ich es richtig, möchte nicht mehr kaputt machen, als es ohnehin schon der Fall ist.
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Johanna
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Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von Johanna »

aus meiner eigenen - leider sehr bitteren - Erfahrung möchte ich folgendes dazu anmerken: das Wohl des Kindes sollte stets Vorrang vor den eigenen Gefühlen haben. Es erhebt sich die Frage, wie lange schon kein Kontakt mehr besteht - ob sich das Enkelkind noch an die Oma erinnert - oder war es zu jung/klein. Es besteht dann nämlich die Gefahr, dass sich die Mutter des Kindes mit Hetzreden und ähnlichem beim Kind "liebkind" machen möchte (oder die betreffende Person schlecht reden möchte) und dann wird es für die Großmutter schwierig, bei seltenen Besuchen (die ja dann auch noch erzwungen sind) das Kind vom Gegenteil zu überzeugen. Hier besteht die Gefahr, dass das Kind innerlich hin- und hergerissen wird, also überhaupt keine seelische Ruhe mehr haben kann. Ist das dann zum Wohl des Kindes gedacht?
Aber das sind nur meine eigenen Überlegungen und wie gesagt, ich habe ähnliche Erfahrungen in Bezug auf Kinder, Kindsvater usw. machen müssen.
grün
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Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von grün »

Hast Recht, Johanna, aber Emotionen sind manchmal nicht abzustellen. Ganz sachlich
und ruhig an die Sachen heran zu gehen wäre natürlich optimal.
Tasha, schreib doch mal deiner Ex-Schw.tochter. Schreib mal deine Absichten, Emotionen
und Wünsche auf. Am Telefon blockt sie sicher ab. Ein Versuch ist es doch Wert. Per
Gericht würde ich es nicht machen, weil es danach so einen bitteren Beigeschmack hätte.
Am besten schreibst du ihr, dass sie Ort und Termin bestimmen kann, damit sie wieder
Vertrauen entwicklen kann. Hoffentlich spielt der jetzige Freund mit, sonst sehe ich schwarz. :?
Die führen sich nicht minder unsachlich auf. Doch eigentlich müßt ihr Zwei euch friedlich einigen
und er ist sekundär...Drücke die Daumen!
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Johanna
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Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von Johanna »

Nein grün - er ist mit Sicherheit für die Mutter der Kinder NICHT sekundär - sondern erst einmal die Hauptperson. Denn wenn ich es richtig verstanden habe, war ER der Stein des Anstosses bzw, der Grund dieses Zerwürfnisses.
Und mit dem "schwarz sehen" magst Du Recht haben - ich kann mir nicht vorstellen, dass bei so einer Konstellation so etwas wie "Vertrauen" aufgebaut werden kann, denn die negativen Aspekte dieser Beziehung sind ja wohl kaum aus dem Weg geräumt - durch wen auch immer.
grün
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Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von grün »

Achso :104: er ist schuld. Mit sekundär meinte ich aber mehr seine Wünsche.
Er muss als neuer Partner bei dieser Thematik ganz klar zurückstecken. Das meinte ich. :)
Tasha

Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von Tasha »

Ich hatte das Thema nur kurz angerissen, auch zum Schutz der Beteiligten.
Es handelt sich hier um meine Tochter.Der Kontakt ist so nach und nach zum Erliegen gekommen.Sie hat sich oft verleumden lassen, ist nicht ans Telefon gegangen oder sagte, sie ruft zurück, was sie dann nie tat.

Dann kam mein Geburtstag und ich lud die gesamte Familie ein.Im Hintergrund konnte ich ihren neuen Freund hören, da gehe ich nicht hin.

Meine Tochter sagte mir dann, du akzeptierst meinen Partner nicht , deshalb werden wir nicht kommen.Ich versuchte zu erklären, dass ich sie alle gemeinsam einlade aber es war umsonst.

Später versuchte ich ihr nochmals zu vermitteln ,sie sei mein Kind und es ist mein Enkelkind und Partner kann man viele haben aber das eigene Kind ist nicht zu ersetzen.
Sie wäre mir sehr wichtig und wir könnten alles andere außen vor lassen.Sie ist darauf nicht eingegangen und der Kontakt brach völlig ab.

Ich möchte einfach nur vor allem mein Enkelkind gelegentlich sehen, weil ich vor allem glaube, dass für das Kind es sehr wichtig ist, Großeltern zu haben.Natürlich fehlt mir dieses Kind auch sehr und der Kontakt zu meiner Tochter.

Wie Johanna schon sagte, es ist sehr schmerzlich.

Ich werde mich jetzt mal daran machen und ihr schreiben, mit der Bitte, um Kontakt zumindest zu dem Kind.Gut möglich, dass ich nie eine Antwort erhalte aber einen Versuch ist es wert.
grün
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Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von grün »

Tasha, das ändert den Blick auf die Situation. Ablehnung und dann aus eigener
Verwandschaft ist schmerzhaft. Traurigkeit nimmt mit der Zeit zwar ab, aber
an gewissen Tagen werden diese Wunden immer aufbrechen. Phänomen Familie eben.
Ich glaube, das Beste wäre den Konflikt mit deiner Tochter zu lösen, wenn auch
sie natürlich bereit ist. Deine Enkelin wirst du mit Sicherheit unter solchen Bedingungen
nicht sehen. Deine Tochter kann das mit Ihren Emotionen nicht vereinbahren. Es
klingt jetzt hart, aber wenn deine Tochter (so wie du ihn beschreibst!) wegen ihrem
neuen Partner mal auf die Fresse fällt, wirst du die Erste sein bei der sie sich melden
wird. Hm, vielleicht gewinnst du ihn irgendwie auf deine Seite? Wird nicht leicht, verstehe
schon. Wenn jeder seine Grenzen und Wünsche in dem Gespräch mitteilen könnte,
dann wäre man vielleicht besser beraten. Idealerweise mit einem neutralen Schlichter.
Also, ich wünsche dir Mut, Kraft und Geduld! Manchmal hilft es abzuwarten, aber schwierig
auszuhalten. Was sagt dein Mann zu alledem?
Tasha

Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von Tasha »

Jetzt ist das Ganze schon etwa 1 Jahr her aber ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen die Emotionen hoch.
Die gesamte Adventszeit ging es mir sehr, sehr schlecht.Ständig kreisen die Gedanken und alles schmerzt eigentlich nur noch.
Meinem Mann ergeht es genau so.
Ich bin schon bereit, die Partner meiner Töchter zu akzeptieren, als eben ihre ganz eigene Entscheidung. Das ist auch ihr gutes Recht.Irgenwie hätte ich das ertragen so einen Menschen in meinem Haus zu haben, den ich so nie hätte kennengelernt und der schon gar nicht bei mir am Tisch sitzen würde.

Ich denke, irgendwann kommt das Erwachen und sie wird sich nicht trauen zu mir zu kommen, zu groß wäre die Scham, obwohl für meine Kinder immer eine Tür offen ist, ganz egal, was immer passiert ist.

Dennoch sie wird nicht kommen, die Scham überwiegt.

Ich werde es mit einem Brief versuchen, meine letzte Chance......
grün
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Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von grün »

Tasha, schreib das alles so rein. Also, nicht fordernd, sondern, dass deine Tür immer
offen steht und du jederzeit bereit bist für ein Gesrpäch zu wezit zu dritt und ihn
versuchen wirst zu akzeptieren. Sie soll halt verstehen können, dass du keinen Groll
hegst gegen ihn oder sie und sie und die enkelin liebst. Dafür würdest du alles
tun. Mit diesen Worten schaffst du es vielleicht, dass sie eventuellen Scham überwinden
kann und hilfst ihr sich zu melden. Sie würde sich nicht bedrängt, kontrolliert, beurteilt
vorkommen und das braucht sie jetzt.
Tasha

Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von Tasha »

Ich habe den Brief jetzt fertig geschrieben, muss ihn nur noch ab schicken.

Den Schwerpunkt habe ich darauf gelegt, dass sie und ihr Kind mir sehr wichtig sind , ich sie liebe und sie bitte, den Kontakt wieder her zu stellen.

Auf ihren Partner bin ich überhaupt nicht weiter eingegangen.Es reicht völlig aus, wenn ich 1x meine Meinung dazu gesagt habe.Ich habe sie darin bestätigt, dass es ihr gutes Recht ist, ihre Entscheidungen selbst zu treffen.

Ich habe meine Traurigkeit dar gestellt und sie gebeten, sich einfach mal Gedanken zu machen, denn wer frei ist von Schuld, der werfe den ersten Stein, ist hier doch sehhr passend.
grün
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Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von grün »

Find ich gut, dass du das gemacht hast. Jetzt heißt es Geduld. :wink3:
Tasha

Re: Besuchsrecht der Großeltern

Beitrag von Tasha »

Danke "grün", für deine guten Wünsche.Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
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