Erbschein

 

... wenn man Rat und Hilfe braucht.
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Westernlady
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Erbschein

Beitrag von Westernlady »

Meine Mutter ist Mitte Juli verstorben und ich bin das einzige Kind. Da ich ja die Kosten für die Bestattung tragen muss habe ich einen Antrag auf Erbschein gestellt.
Heute habe ich aber Post vom Nachlassgericht bekommen weil ihre Betreuerin dem Gericht die Unterlagen übergeben hat.
In einem unverschlossenen Umschlag war ein handschriftliches Testament welches jetzt in Kraft treten soll.

Das Testament hat sie 2004 gemacht - wohl in doppelter Ausfertigung - als es noch so aussah als würde mein Martyrium bis zum Tod dauern. Also hat sie neben mir und meinen Töchtern auch meinen Ex als Erben und Nachlassverwalter mit allen Vollmachten eingesetzt.

Genauer Wortlaut:
Ich setze als meine alleinigen Erben ein:
(Es folgen Namen, Geburtsdaten und Tochter bzw. Schwiegersohn, bzw. Enkelin und der damaliger Wohnort)
Allen genannten Personen, bei Nathalie Volljährigkeit vorausgesetzt erteile ich alle nötigen Vollmachten
und erkläre sie zu meinen Nachlassverwaltern. Ich wünsche eine Bestattung unter grünem Rasen und eine Trauerfeier.

Meine Mutter ist im Pflegeheim gestorben und alles worum es geht ist das Sparbuch mit dem Selbstbehalt für die Beerdigung.
Der Bestatter hat mir schon die Rechnung geschickt, denn diese Kosten trage auf jeden Fall ich als nächste Angehörige.
Jetzt will das Gericht binnen 3 Wochen die Vor- und Nachnamen, PLZ, Wohnort und Straße der Erben haben.
Allein das ist schon ein Problem, denn ich weiß nur dass mein Ex in Neumünster lebt - jedenfalls ist das meine letzte Info.

Wenn es nur um mich geht würden meine Töchter ja auf das Erbe verzichten, aber wenn mein Ex annimmt bekäme er ja die Hälfte von ihrem Anteil dazu. Als meine Mutter ins Heim kam war er erst ihr Betreuer, aber das wollte sie dann nicht mehr wegen der Trennung. Damals hat sie auch das Testament zerrissen und weggeworfen weil die Situation sich ja geändert hatte.
Hat denn das Testament überhaupt Gültigkeit wenn er doch gar nicht mehr ihr Schwiegersohn war nach der Scheidung?

Weiß vielleicht auch eine wie das mit den Kosten für den Erbschein ist wenn es mehrere Erben gibt?
Das Gericht schreibt nämlich, dass ich im Kosteninteresse über die Antragsrücknahme nachdenken soll, da das Testament
neben mir drei weitere Erben ausweist. Sollte der Antrag den ich gestellt habe wegen des Testaments jetzt zurückgewiesen werden könnten die Zurückweisungskosten höher sein. Sie wollen schon jetzt 100 Euro von mir statt 66 Euro wie mir der Nachlassverwalter angekündigt hatte wenn die Erbmasse unter 3000 Euro liegt.
Jeder Sieg, den man über sich erringt, ist wie ein Sonnenaufgang.
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Sternkeks
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Re: Erbschein

Beitrag von Sternkeks »

Du liebe Zeit, Westernlady, wenn ihr nicht am Hungertuch nagt, dann könntest du doch das Erbe ausschlagen, oder nicht? Wenn deine Töchter das auch machen würden, soll sich doch dein Ex um alles kümmern und die Arbeit damit haben.
Oder du musst mal eine Beratungsstunde bei einem Anwalt nehmen und dir genau und zuverlässig erklären lassen, was du tun sollst.

Falls es natürlich um Millionen und wer weiß was an Immobilien gehen würde, sähe die Sache schon bissel anders aus, aber so?
Ärger, Scherereien, Laufereien und was noch alles für ein paar Euro - falls dann überhaupt was übrig bleibt?
Ihr seid doch bisher ohne dieses Erbe auch nicht verhungert, also überleg dir gut und lass dich beraten, was das Beste ist!
Liebe Grüße und gute Wünsche
für Mensch und Tier
von Sternkeks
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Ivi
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Re: Erbschein

Beitrag von Ivi »

Ich sehe es ähnlich wie Sternkeks. Ich würde mir auf jeden Fall mal eine Beratung bei einem Fachanwalt gönnen, der kann das viel besser überblicken als wir hier und hat auch das nötige Wissen dir korrekte Aussagen zu geben und auch einen Rat geben zu können.
Ich selbst weiß nur so viel, dass auch ein handschriftliches Testament gültig ist. Wenn es eine zweite Ausfertigung davon gibt und nur eine vernichtet wurde, wird es sicher schwer das zu beweisen. Die Trennung als Grund ist da sicher nicht ausreichend.
Hol dir da echt fachliche Hilfe zu!
Vor dem Wunder steht der Glaube!
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Johanna
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Re: Erbschein

Beitrag von Johanna »

Aufklärung durch einen Anwalt ist bitter nötig Westernlady.
Ich brauchte damals keinen Erbschein - die Nachricht vom Nachlassgericht (mit roter Kordel) reichte aus - aber die erhält nur, wer als alleiniger Erbe aufgeführt wird. Bei mehreren Personen habe ich keine Ahnung. Aber ich weiss, dass ein Erbschein nicht grade billig ist.
Bei meiner Mutter wird es irgendwann mal genauso aussehen, aber da weiss ich schon jetzt, dass ich "das Erbe" ausschlagen werde. Bei einem längeren Pflegeheimaufenthalt ist das "Vermögen" meistens aufgebraucht und Beerdigungen sind auch nicht gerade für einen Appel und ein Ei zu haben.
Geh zum Anwalt oder zu einem Notar - das ist der Rat, den ich Dir nur geben kann.
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