§219a

 

Schwangerschaft, Frauenkrankheiten, Verhütungsmittel, Wechseljahre
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Towanda
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§219a

Beitrag von Towanda »

Was ihr Lieben haltet ihr von dem Verbot auf Internetseiten für Schwangerschaftabrüche zu werben,
bzw. Informationen online zu stellen.
In den Medien ist das ja zur Zeit ein aktuelles Problem.
Da möchte ich doch hier mal eure Meinung dazu lesen.
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Sternkeks
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Re: §219a

Beitrag von Sternkeks »

Wertfreie, unabhängige Informationen sind für mich o.k., Werbung allerdings nicht.

Zum Schwangerschaftsabbruch will ich mich nicht groß äußern. Da sind zu viele unterschiedliche Schicksale zu sehen. Schade, werdendes Leben zu vernichten, aber verwerflich finde ich das nicht in jedem Fall.
Liebe Grüße und gute Wünsche
für Mensch und Tier
von Sternkeks
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Towanda
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Re: §219a

Beitrag von Towanda »

Nun bei dieser Ärztin um die es ging,die hat ausschliesslich Information online gestellt.
Natürlich ist eine Abtreibung nicht schön, aber wenn es zum Beispiel eine Vergewaltigung war, die das Kind gezeugt hat,
könnte ich es nach vollziehen.
Vielleicht sollte man mal mehr für das geborene Leben tun, dann gäbe es vielleicht auch weniger Abbrüche?
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mary
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Re: §219a

Beitrag von mary »

Tja, das ist für mich keine Werbung, das ist eine schlichte Information, wenn ein Arzt Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und dies kundtut.
Ist doch nicht so, dass man auf diese Information stößt, und sich denkt: na, da gehe ich eben vorbei und lasse abtreiben (vorausgesetzt, frau ist schwanger).
Ist eben keine Einladung wie beim Griechen zum Buffet oder ähnlich.

Ich weiß nicht, ob es immer noch so ist, wie ich mal gelesen habe; dass der Arzt, der die Schwangerschaft feststellt, den Abbruch nicht vornehmen darf. Meine so etwas auf Seite der Pro Familia gelesen zu haben.
Wenn das so ist, dann hilft so eine klare Ansage, fälschlicherweise als Werbung gesehen, der Frau bei der Suche nach einem Arzt, der den Abbruch vornehmen kann.
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Ivi
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Re: §219a

Beitrag von Ivi »

Ich habe davon noch nichts mitbekommen und weiß nicht was da genau los ist. Wenn es einen Grund für so einen Schritt gibt (und die gibt es definitiv, auch um das Kind vor Leid zu bewahren), dann denke ich wissen die Ärzte in der Regel an wen man sich wenden kann.
Vor dem Wunder steht der Glaube!
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Biki
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Re: §219a

Beitrag von Biki »

Ich muss zugeben, dass ich nicht weiß, um welche Informationen es sich bei der Mediengeschichte handelt, aber grundsätzlich denke ich, das die Betroffene sich die Entscheidung nicht leicht macht.
Es ist auch kein Thema, wo man sich bei Bekannten einen Rat/Meinung holen will und auch vor dem Gang zu Pro Familia oder Arzt ist bestimmt für einige ein schwerer Weg.
Da wir heute unendlich viele Informationen aus dem Netz beziehen, warum nicht Infos über einen Schwangerschaftsabbruch?
Es ist doch wichtig, dass man sich vor einer solch wichtigen Entscheidung informiert.
Biki
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Towanda
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Re: §219a

Beitrag von Towanda »

Biki hat geschrieben: Freitag 30. März 2018, 14:25 Ich muss zugeben, dass ich nicht weiß, um welche Informationen es sich bei der Mediengeschichte handelt, aber grundsätzlich denke ich, das die Betroffene sich die Entscheidung nicht leicht macht.
Es ist auch kein Thema, wo man sich bei Bekannten einen Rat/Meinung holen will und auch vor dem Gang zu Pro Familia oder Arzt ist bestimmt für einige ein schwerer Weg.
Da wir heute unendlich viele Informationen aus dem Netz beziehen, warum nicht Infos über einen Schwangerschaftsabbruch?
Es ist doch wichtig, dass man sich vor einer solch wichtigen Entscheidung informiert.
Hier ist ein Link wo über die ganze Geschichte nochmal informiert wird.
Übrigens, ganz deiner Meinung Biki.
https://www.die-tagespost.de/politik/pl/219a-Streit-schwelt-weiter;art315,187240
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Biki
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Re: §219a

Beitrag von Biki »

Ich habe diese Woche einen Beitrag bei Stern TV darüber gesehen und habe nun endlich den Grund der Diskussion verstanden.

Ehrlich gesagt, finde ich den Weg der Ärztin nich so gut.
Sie möchte, dass Frauen darüber informiert werden, wo sie eine Abtreibung durchführen lassen können. Warum setzt sie sich nicht dafür ein, dass die Beratungsstellen eine Liste von Ärzten den betroffenen Frauen zur Verfügung stellt.
Hier wird einiges durcheinander geworfen.
Es wurden wieder mal die Schlagworte "Mein Bauch gehört mir." angeführt. Das wird per Gesetz gar nicht in Frage gestellt.
Das Gesetzt erlaubt Abtreibung bis zur 12. Woche nach einer unabhängigen Beratung. Das ist doch in Ordnung.

Warum sollte es auf einer Webseite stehen, wenn man eh vorher dieses Beratungsgespräch führen muss. Die Ärztin wird schließlich keine Abtreibung vornehmen, wenn es nicht stattgefunden hat.

Wie gesagt - ein Liste bei den zuständigen Stellen wird es den Frauen erleichtern.
Wenn sie mehr Aufklären möchte, dann wäre vielleicht auch eine informative Seite auf der Homepage von Vorteil. Dort könnte sie die rechtliche Vorgehensweise, Risiken und was weiß ich erläutern.

Eine Auflistung im Leistungskatalog finde ich ehrlich gesagt nicht so toll. Die Apotheke wirbt ja auch nicht damit, dass sie Methadon oder andere Drogen verkauft.

Aufklärung, ja auf jeden Fall, aber bei einem ethisch und moralisch so schwierigem Thema sollte es nicht als "normale" Arztleistung aufgelistet werden.
Biki
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Towanda
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Re: §219a

Beitrag von Towanda »

Ja aber leider gibt es so eine Liste nicht.
Frauen können sich leider nur auf höchst unseriösen Seiten informieren,
wo man einen Abbruch überhaupt vornehmen lassen kann.
Das find ich auch nicht so toll.
Denn so ein Eingriff gehört doch wohl unbedingt in ärztliche Hände und nicht in die eines Quaksalbers.
Man sollte zum Beispiel mal die Frauen sehen, di im ländlichen Raum wohnen wie zum Bespiel in Bayern. Die haben es super schwer überhaupt einen Artz oder Ärztin zu finden. Also die reine Info über Abruchsmöglichkeit auf einer Webseite ist für mich noch keine Reklame. Unter Werbung verstehe ich was anderes.
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mary
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Re: §219a

Beitrag von mary »

Towanda hat geschrieben: Freitag 6. April 2018, 18:49 Also die reine Info über Abruchsmöglichkeit auf einer Webseite ist für mich noch keine Reklame. Unter Werbung verstehe ich was anderes.
Genauso siehe ich das auch. Weil eben nicht davon auszugehen ist, dass dieser oder jener Gynäkologe auch Abbrüche vornimmt. Anders wie bei einer Apotheke, die jede Medizin anbietet, also auch Methadon, oder eben "Pille danach", um beim Thema zu bleiben.
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