Nun, ich dachte mir gestern..Ivi hat geschrieben:Also diese Diskussion um die Sicherungsverwahrung ist mir auch über. Ich kriege einfach nicht in meinen Schädel, dass "Lebenslänglich" bloß 15 Jahre sind. Das heißt, wird einer mit 30 verknackt kommt er spätestens mit 45 wieder raus und hat noch ein "schönes" Leben vor sich. Also Lebenslänglich bedeutet für mich eigentlich bis ans Ende seines Lebens. Aber ich werd ja nicht gefragt.
Wie würde es sein, man wäre selbst betroffen mit einem Angehörigen im Knast ?
Würde man diese Strafen auch dann noch fordern ?
Mit Familienanhang ?...
Würde man den dann auch so rigoros links liegen lassen oder ihn sogar noch besuchen ?
Würden etwaige Kinder denn dann nicht ausgegrenzt ? Würde man dann nicht alles tun, daß sie es nicht werden ?
Die Lebensläufe solcher Menschen mit Straftaten sind da eine ganz gute Lektüre.
"Einschluß, Bericht aus einem Gefängnis".. Das war sehr sehr lehrreich, das Buch.
Allerdings nichts für Leute, die das Thema oberflächlich behandeln-